Im Bereich Handels- und Gesellschaftsrechtsanwälten bieten wir Ihnen eine umfassende und spezialisierte Beratung in allen Aspekten des Handels- und Gesellschaftsrechts. Wir begleiten Unternehmen, Unternehmer und Gesellschafter in allen rechtlichen Belangen und unterstützen Sie bei der Erreichung Ihrer geschäftlichen Ziele.
Bei der Gründung von Unternehmen stehen wir Ihnen zur Seite und beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Rechtsform, der Erstellung von Gesellschaftsverträgen und der Durchführung von notwendigen Anmeldungen. Wir unterstützen Sie auch bei Umstrukturierungen, Fusionen und Übernahmen, einschließlich der Verhandlung und Ausarbeitung von Verträgen.
Unsere Dienstleistungen umfassen auch die Vertretung in Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, sei es bei Meinungsverschiedenheiten über Geschäftsentscheidungen, Konflikten bei der Gewinnverteilung oder dem Ausscheiden von Gesellschaftern. Unser erfahrenes Team erarbeitet individuelle Lösungen und setzt sich für Ihre Interessen ein.
Darüber hinaus beraten wir Sie in allen Belangen des Handelsrechts, einschließlich Vertragsverhandlungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Wettbewerbsrecht, Immaterialgüterrecht und anderen handelsrechtlichen Fragen.
Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. Haftungsbeschränkungen, Steuerfragen und der Anzahl der Gründer. Möglichkeiten sind Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, OHG, KG etc. Ein individuelles Gespräch mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater kann hierbei hilfreich sein.
Die Kosten variieren je nach Rechtsform und Standort. Sie können Gründungsberatungskosten, Notarkosten, Gebühren für Handelsregister und ggf. Beratungskosten für Steuer- und Rechtsfragen umfassen.
Ja, eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) kann auch von einer Einzelperson gegründet werden. Hierbei haftet der Einzelne allerdings persönlich für alle Verbindlichkeiten.
Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG ist die Haftung der Gesellschafter auf das eingebrachte Kapital beschränkt. Bei Personengesellschaften wie OHG oder GbR haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt.
Dienstverträge und Werkverträge sollten klar und präzise formuliert sein. Sie sollten Arbeits- oder Leistungsumfang, Vergütung, Kündigungsbedingungen, Vertragslaufzeit und Haftungsfragen detailliert regeln. Wir sind Ihnen bei der Erstellung von einem Dienst- und/ oder Werkvertrag gerne behilflich.
Handelsvertreter haben spezielle Rechte und Pflichten, die im Handelsvertretergesetz geregelt sind. Dazu gehören Provisionsansprüche, Wettbewerbsverbote und Ausgleichsansprüche bei Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sollten klar, verständlich und transparent sein. Sie dürfen keine überraschenden Klauseln enthalten und müssen den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Rechtliche Angaben wie Impressum und Datenschutzerklärung müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
In bestimmten Fällen können Ausgleichsansprüche entstehen, z.B. bei der Beendigung von Handelsvertreterverträgen oder bei Verletzung von Vertragsverhältnissen. Die genauen Voraussetzungen hängen von der jeweiligen Situation ab und erfordert eine einzelfallspezifische Prüfung des Sachverhalts.
Wettbewerbsverbote können in Verträgen festgelegt werden, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Bei deren Ausgestaltung ist darauf zu achten, dass sie angemessen, klar formuliert und zeitlich sowie räumlich begrenzt sind. Verstöße gegen Wettbewerbsverbote können nicht unbedeutende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.