Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsrecht

Die Einbürgerung in Deutschland ist ein komplexes Verwaltungsverfahren. Unterschiedliche gesetzliche Voraussetzungen, strenge Prüfungen und lange Bearbeitungszeiten führen häufig zu Unsicherheiten. Unsere Kanzlei DRS Legal ist im Staatsangehörigkeitsrecht und Einbürgerungsrecht spezialisiert und unterstützt Sie bei sämtlichen Fragen rund um den Erwerb, die Feststellung oder die Wiedererlangung der deutschen Staatsangehörigkeit.

Wir vertreten Sie bundesweit – ob Frankfurt, Darmstadt, Offenbach, Dortmund, Berlin, Hamburg, München oder jede andere Region.


Unsere anwaltlichen Leistungen im Staatsangehörigkeitsrecht
  1. Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

    Wir prüfen und begleiten Einbürgerungsverfahren nach § 10 StAG (Anspruchseinbürgerung), § 8 StAG (Ermessenseinbürgerung) und weiteren Sondertatbeständen.

    Unsere Leistung umfasst u. a.:

    • Prüfung von Aufenthaltszeiten und Integrationsnachweisen
    • Bewertung der Lebensunterhaltssicherung
    • Analyse möglicher Ausschluss- oder Härtefallgründe
    • Beratung zur aktuellen StAG-Reform
    • Vorbereitung und Einreichung des vollständigen Antrags
  2. Einbürgerungshilfe – komplette verfahrensrechtliche Betreuung

    Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Einbürgerungsbehörde:

    • Zusammenstellung aller Unterlagen
    • Prüfung der rechtlichen Wirksamkeit von Nachweisen (Urkunden, Staatsangehörigkeitsbelege, Registerauszüge)
    • Formulierung von Stellungnahmen
    • Reaktion auf Anhörungen und Nachforderungen
    • Begleitung bis zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
  3. Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit / Abstammung (ius sanguinis)

    Gerade bei deutschen Vorfahren, Auslandsgeburten oder unklaren Erwerbstatbeständen entstehen häufig komplizierte rechtliche Konstellationen. Wir prüfen insbesondere:

    • Abstammungsnachweise
    • Verlusttatbestände
    • Wiedereinbürgerung nach § 13 StAG
    • Staatsangehörigkeitsausweise und Feststellungsverfahren
  4. Doppelte Staatsangehörigkeit / Mehrstaatigkeit

    Wir beraten umfassend zu:

    • Zulässigkeit der Mehrstaatigkeit nach neuem Recht
    • Notwendigkeit eines Beibehaltungsantrags
    • Folgen bei Erwerb oder Verlust anderer Staatsangehörigkeiten
    • Besonderheiten für Kinder und Familien
  5. Untätigkeitsklage bei langen Bearbeitungszeiten

    Wenn Behörden die gesetzliche Entscheidungsfrist überschreiten, setzen wir Ihre Rechte gerichtlich durch:

    • Prüfung der Voraussetzungen nach § 75 VwGO
    • Einreichung der Untätigkeitsklage
    • Beschleunigung des Verfahrens durch gerichtliche Verpflichtung

    Dies ist besonders relevant bei Anträgen, die seit Monaten oder Jahren nicht bearbeitet werden.


Warum Mandanten unsere Kanzlei wählen
  • Spezialisierung: Unsere Anwälte bearbeiten täglich Verfahren im Staatsangehörigkeitsrecht und kennen die aktuelle Rechtsprechung sowie Praxis der Behörden.
  • Fachliche Präzision: Juristisch belastbare, klar strukturierte und gerichtsfeste Argumentation.
  • Bundesweite Vertretung: Wir führen Verfahren in allen Bundesländern.
  • Erfahrung mit komplexen Einzelfällen: Etwa bei Vorstrafen, Unterbrechungen des Aufenthalts, Sozialleistungsbezug, schwierigen Abstammungsnachweisen oder fehlerhaften Ablehnungen.
  • Transparente Kosten: Klare Pauschalen und Paketlösungen nach Aufwand und Zielsetzung.

Ablauf – so unterstützen wir Sie
  1. Erstberatung und Vorprüfung
  2. Umfassende Analyse Ihrer Unterlagen
  3. Entwicklung einer individuellen Einbürgerungsstrategie
  4. Vorbereitung und Einreichung des vollständigen Antrags
  5. Laufende Betreuung und Kommunikation mit der Behörde
  6. Rechtliche Durchsetzung bei Verzögerungen oder Ablehnung
  7. Begleitung bis zur Einbürgerung oder Feststellungsentscheidung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Je nach Behörde zwischen 3 und 18 Monaten; oft auch länger. Bei Verzögerungen prüfen wir die Einreichung einer Untätigkeitsklage.

Ja. Durch die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes 2024 ist dies in vielen Fällen erleichtert.

Die Unterlagen variieren je nach Fall. Wir erstellen Ihre vollständige Unterlagenliste im Rahmen des Mandats und unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen.